Integrative Förderung (IF)
Im Rahmen der integrativen Förderung (IF) besuchen Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen die Regelklasse. Sie werden grundsätzlich durch eine Schulische Heilpädagogin begleitet.
Die Fachperson für schulische Heilpädagogik (Sonderpädagogik) berät und unterstützt auch die Lehrpersonen.
Unter Integration und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit speziellen Bedürfnissen verstehen wir an der Gemeindeschule Samedan:
- Die Integration und Förderung von Kindern/Jugendlichen mit Entwicklungs- und Lernschwierigkeiten
- Die Integration und Begleitung von Kindern/Jugendlichen mit Verhaltensauffälligkeiten
- Die Integration und Förderung von Kindern/Jugendlichen mit besonderen Begabungen
- Die Begleitung von Lehrkräften
Das Konzept zur Führung der integrativen Förderung (IF) der Gemeindeschule Samedan beschreibt integrative Schulungs- und Unterstützungsformen für Schüler und Schülerinnen mit Schwierigkeiten im Lern- Leistungs- und Sozialbereich. Dazu gehören auch Kinder mit besonderen Begabungen.
Die Richtlinien gelten auch für Kinder im Kindergarten.
Pädagogische Voraussetzungen
Die integrative Schulform beinhaltet in erster Linie ein heilpädagogisches und beraterisches Angebot, welches Lehrpersonen für sich und ihre Schüler und Schülerinnen in Anspruch nehmen können.
Ein integrativer Unterricht hebt Begabungs- und Sprachunterschiede so wie Unterschiede im Leistungsbereich und Sozialverhalten nicht auf sondern akzeptiert sie.
Ziel ist ein bewusster Umgang mit der Vielfalt an unserer Schule. Dabei soll eine Förderung der Fähigkeiten und Ressourcen im Vordergrund stehen.
Kinder/Jugendliche mit besonderem Förderbedarf haben Anspruch auf eine angemessene Förderplanung.
Der Unterricht der Regelklasse wird nach Möglichkeit entsprechend differenziert, und es wird der individuellen Förderung durch besondere und/oder reduzierte Lernprogramme Rechnung getragen.
Inhalte, Ziele und Dauer der Fördermassnahmen werden durch die Schulische Heilpädagogin in Zusammenarbeit mit den beteiligten Eltern und Lehrpersonen festgelegt. Nach Bedarf werden externe Fachpersonen beigezogen.
Im Rahmen der integrativen Förderung ist die Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften, Fachpersonen, Eltern und Kindern/Jugendlichen von besonderer Bedeutung.
Organisatorische Voraussetzungen
Die integrative Förderung bezweckt eine gemeinsame Schulung möglichst vieler Kinder und Jugendlicher in ihrer Altersklasse (Regelklasse). Kinder/Jugendliche mit Entwicklungs- und Lernschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und besonderen Begabungen sollen Gelegenheit haben, wohnortsnah und gemeinsam mit andern zu lernen und zu arbeiten.
Der integrative Unterricht soll unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und entsprechend besonderen Bedürfnissen gerecht werden.
Die integrative Förderung ist eine unterrichtsnahe Form der Unterstützung und geschieht im Allgemeinen im Klassenzimmer. Sie soll nach Möglichkeit inhaltlich und strukturell, dem Thema der Regelklasse entsprechen.
Dies verlangt nach Massnahmen der Differenzierung des Unterrichtsangebotes. Kinder/Jugendliche erreichen mit teilweise individualisierenden Arbeitsformen ihnen angemessene Lernziele.
Im Bedarfsfall können Kinder/Jugendliche innerhalb einer separaten Fördergruppe oder im Einzelunterricht von der Schulischen Heilpädagogin in einem speziell dafür ausgerüsteten Zimmer unterrichtet werden.
Die Förderung umfasst Schulleistungsbereiche, Lern-, und Problemlösungsstrategien, Bereiche der Wahrnehmung, Kommunikation, Motorik, des Sozialverhaltens und der Persönlichkeitsbildung.
Angestrebt wird eine Schule für alle nach dem Grundsatz:
Es ist normal, verschieden zu sein.
Die Überweisung an andere Institutionen (Sonderschulen) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen.
Heilpädagogik
Unter Heilpädagogik/Sonderpädagogik wird allgemein der Bereich verstanden, der sich auf die Erziehung, Unterrichtung und Therapie von Kindern und Jugendlichen bezieht, die wegen individueller und sozialer Entwicklungs- und Lernhindernisse einer besonderen Hilfe und Unterstützung bedürfen.
Heilpädagogik ist Pädagogik unter erschwerten Umständen, die entsprechend besondere Bedürfnisse einbeziehen muss.
Besondere Bedürfnisse können Kinder/Jugendliche und deren häusliches und schulisches Umfeld aufweisen.
Die Schulische Heilpädagogin, SHP
Die Schulische Heilpädagogin* ist die Fachperson für schulische Heilpädagogik. Sie verfügt in der Regel über eine pädagogische Erstausbildung (Lehrpatent), ein Grundstudium in allgemeiner Heilpädagogik und ein Aufbaustudium in schulischer Heilpädagogik. Das Diplom ist schweizerisch anerkannt, der Titel Schulische Heilpädagogin geschützt.
Sprechstunden für Eltern, Schüler und Schülerinnen
Eltern und/oder Schüler und Schülerinnen haben die Möglichkeit, bei schulischen oder erzieherischen Fragen eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
Die Sprechstunden sind jeweils auf Montag, 17.15 h - 18.00 h, festgesetzt, können aber auf Wunsch auch zu einem anderen Zeitpunkt abgemacht werden.
Eine Voranmeldung ist notwendig. Diese kann direkt bei den zuständigen Schulischen Heilpädagoginnen, Marianne Hügli oder Marielle Osthues erfolgen:
Marianne Hügli
Telefon: 081 851 10 10
E-Mail: marianne_huegli@bluewin.ch
Marielle Osthues
Telefon: 081 851 10 10
E-Mail: osthuesm@bluewin.ch
Adressen
Amt für Volksschule und Sport, AVS
Bereichsleiter Sonderschulung und Integration
Giosch Gartmann
Quaderstrasse 17
7000 Chur
Telefon: 081 257 27 33
E-Mail: giosch.gartmann@avs.gr.ch
Heilpädagogischer Dienst Graubünden, HPD
Regionalstelle Oberengadin-Valli
Surtuor 2
7503 Samedan
Telefon: 081 833 08 85
Fax: 081 850 05 41
E-Mail: regiost.samedan@hpd-gr.ch
Schul- und Erziehungsberatung Oberengadin
Francoise Monigatti
Via dal Bagn 16
7500 St. Moritz
Telefon: 081 833 77 32 (Mo, Di, Mi, Do-VM)
Fax: 081 833 77 32
E-Mail: francoise.monigatti@avs.gr.ch
Schul- und Erziehungsberatung Unterengadin und Münstertal
Antonio Preziuso
Chasa Laschadura
7530 Zernez
Telefon: 081 856 10 19 (Mo, Di, Mi)
Fax: 081 850 20 83
E-Mail: antonio.preziuso@avs.gr.ch
Kinder- und jugendpsychiatrischer Dienst Graubünden, KJPD
Regionalstelle Engadin
Winfried Egeler
Cho d'Punt 11
7503 Samedan
Telefon: 081 850 03 71
Logopädiestelle Oberengadin
Plazza da scoula 14
7503 St. Moritz
Telefon: 081 837 30 56
Ergotherapie Samedan
Altes Spital
7503 Samedan
Telefon: 081 852 46 76
E-Mail: ergo.samedan@srk-gr.ch
Zentrum für Sonderpädagogik Giuvaulta
7405 Rothenbrunnen
Telefon 081 650 11 16
Mobile +41 76 386 91 07
Mail schulleitung@giuvaulta.ch
Hompage www.giuvaulta.ch
Neuropädiatrie
Dr. med. Elmar Keller
Rätisches Kantons- und Regionalspital
Kinderklinik
7000 Chur
Telefon: 081 256 61 11
Fax: 081 256 66 64
Links
Europäische Agentur für Entwicklungen in der sonderpädagogischen Förderung
Schweizerische Zentralstelle für Heilpädagogik
Sonderschulkonzept Graubünden, März 2007
Fachstelle für die Erziehung und Bildung von kognitiv hochbegabten Kindern und Jugendlichen
Logopädie
Lese-Rechtschreibeschwäche
Dyskalkulie - Rechenschwäche
Aufmerksamkeitsstörung - Hyperaktivität



